Maßgeschneiderte Beratung​ und kompetente Betreuung

Werbungskostenabzugsverbot für Erstausbildung ist verfassungsgemäß

schuelerin-mit-buch

Kosten für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium können nach dem Gesetz nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, sondern nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Der Unterschied: Im Rahmen von Sonderausgaben können jeweils nur die Kosten des jeweiligen Jahres geltend gemacht werden. Bestehen im Jahr des Kostenanfalls aber keine Einkünfte (z.B. bei […]