Maßgeschneiderte Beratung​ und kompetente Betreuung

E-Fahrzeuge als Dienstwagen

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Attraktivität für reine E-Fahrzeuge als Firmenwagen weiter erhöht. Schon bislang werden bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung lediglich 0,25 % des Listenpreises bzw. bei der Fahrtenbuchmethode 0,25 % der entsprechend maßgeblichen Aufwendungen angesetzt, für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor oder Hybridfahrzeuge gelten Sätze von 1 % bzw. […]