Maßgeschneiderte Beratung​ und kompetente Betreuung

Verbesserte Gewerbesteueranrechnung

blumenhaendlerin

Die bei einem Gewerbebetrieb gezahlte Gewerbesteuer kann zumindest teilweise auf die Einkommensteuer des Unternehmers angerechnet werden. Ebenso ist dies bei der Einkommensteuer von Gesellschaftern gewerblich tätiger Personengesellschaften möglich. Die Regelung gilt allerdings nur für natürliche Personen, juristische Personen können die Anrechnung nicht nutzen. Der Ermäßigungsfaktor betrug bis dato das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz […]