Der Solidaritätszuschlag – kurz Soli – begleitet uns seit Jahrzehnten. Viele fragen sich: Ist diese Steuer überhaupt noch gerechtfertigt? Vor allem seit die deutsche Einheit als ursprünglicher Zweck offiziell abgeschlossen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt geurteilt: Ja, der Soli ist derzeit noch verfassungsgemäß.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag ist eine Zusatzabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Ursprünglich wurde er eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren.
Wichtige Eckdaten:
- Ursprünglich eingeführt: 1991
- Dauerhaft erhoben: seit 1995
- Seit 2021: Nur noch Besserverdiener zahlen den Soli – für die Mehrheit der Steuerpflichtigen ist er entfallen.
Die Klage: Soli sei verfassungswidrig
Mehrere Steuerzahler wollten den Soli rückwirkend zum 1.1.2020 abschaffen lassen. Ihre Argumente:
- Der Solidarpakt II endete 2019 – also sei der ursprüngliche Zweck weggefallen.
- Der Soli werde nur noch bei höheren Einkommen erhoben – das sei unfair und verletze den Gleichheitsgrundsatz.
Das Urteil: Der Soli bleibt (vorerst)
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde abgewiesen: Der Soli ist rechtlich eine sogenannte Ergänzungsabgabe, die vom Grundgesetz erlaubt ist.
- Ein „offensichtlicher Wegfall“ des Finanzbedarfs für den Soli sei noch nicht erkennbar.
- Der Gesetzgeber muss zwar regelmäßig prüfen, ob der Grund für die Zusatzsteuer noch besteht – eine Abschaffung sei aber noch nicht zwingend nötig.
Was bedeutet das für Sie?
Verdienen Sie unterhalb bestimmter Einkommen – zahlen Sie keinen Soli mehr. Bei höheren Einkommen bleibt der Zuschlag erhalten – derzeit 5,5 % auf die Einkommensteuer. Eine vollständige Abschaffung ist aktuell nicht absehbar.
Unser Tipp
Gerade bei höheren Einkommen lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Steuerlast. Mit einer geschickten Gestaltung – etwa bei Kapitalerträgen, Spenden oder Betriebsaufspaltung – lassen sich indirekte Effekte des Soli optimieren. Sie wollen wissen, wie Sie Ihre Steuerbelastung insgesamt reduzieren können? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir analysieren Ihre individuelle Situation.


