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Kein Wechsel der Gewinnermittlung nach Bilanzabgabe – was Unternehmer wissen müssen

Wenn Sie als Unternehmer nicht zur Buchführung verpflichtet sind, dürfen Sie grundsätzlich selbst entscheiden, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln: über eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Doch Achtung: Haben Sie sich einmal für eine Methode entschieden – zum Beispiel durch die Abgabe einer Bilanz ans Finanzamt – ist ein nachträglicher Wechsel nicht ohne Weiteres möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und EÜR?

EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Einfachere Methode, bei der nur Einnahmen und Ausgaben gezählt werden, sobald sie auf dem Konto sind. Bilanz: Aufwendiger, aber detaillierter – mit Buchführung und Jahresabschluss.

Beispiel: Wer eine Rechnung schreibt, muss den Betrag bei der Bilanz sofort als Gewinn buchen, auch wenn der Kunde erst später zahlt. Bei der EÜR zählt das Geld erst beim Geldeingang.

Ein Unternehmer, der freiwillig bilanziert hatte, wollte nachträglich doch lieber die EÜR nutzen – weil sie ihm für ein bestimmtes Jahr einen niedrigeren Gewinn und damit weniger Steuern gebracht hätte. Das Finanzamt lehnte den Wechsel ab. Das oberste Steuergericht, der Bundesfinanzhof, bestätigte die Entscheidung.

Warum ist ein Wechsel nicht erlaubt?

Wer eine Bilanz beim Finanzamt einreicht, entscheidet sich verbindlich für die Bilanzierung. Ein späterer Wechsel ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa wenn sich die wirtschaftliche Lage grundlegend ändert. Ein Wechsel nur zum Steuersparen ist nicht zulässig.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie freiwillig bilanzieren, ist das eine Entscheidung mit langfristigen Folgen. Sie können nicht später zur EÜR zurück, nur weil sie im Nachhinein günstiger gewesen wäre. Wichtig zu wissen: Selbst wenn in einem Jahr mehr Steuern fällig werden – auf Dauer ergibt sich aus beiden Methoden der gleiche Gesamtgewinn.

Unser Tipp

Überlegen Sie sich gut, ob die EÜR nicht besser zu Ihrem Unternehmen passt. Gerade Freiberufler und kleinere Betriebe profitieren oft von der einfacheren Methode. Sie sind unsicher, welche Gewinnermittlung für Sie die richtige ist?
Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gerne persönlich!

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