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Einführung einer Wirtschaftsidentifikationsnummer

Seit November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine WirtschaftsIdentifikationsnummer (W-IdNr.) zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt.

Eine Antragstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist nicht notwendig und nicht möglich.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt aus technischen und organisatorischen Gründen in Stufen.

Die Finanzverwaltung stellt den Softwareanbietern eine Schnittstelle zur Verfügung, sodass die steuerlichen Berater die W-IdNr. über ihre Kanzleisoftware abrufen können.

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