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Ab 2025 Pflicht: Elektronische Kassensysteme fristgerecht melden

Neuregelung zur Kassensystem-Meldung startet zum Jahresbeginn

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme den Finanzbehörden über das ELSTER-Portal oder die sogenannte ERiC-Schnittstelle gemeldet werden. Diese gesetzliche Neuerung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme einsetzen. Die Meldung erfolgt digital und ist grundsätzlich verpflichtend.

Welche Angaben sind erforderlich?

Bei der Übermittlung müssen bestimmte Daten gemäß amtlich festgelegtem Format elektronisch bereitgestellt werden. Zu den meldepflichtigen Informationen gehören:

  • Name und Steuernummer des Unternehmens
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  • Typ des eingesetzten Kassensystems
  • Anzahl der verwendeten Kassensysteme
  • Seriennummern der Geräte
  • Datum der Anschaffung und gegebenenfalls der Außerbetriebnahme
  • Weitere systembezogene Angaben

Übergangsfrist endet am 30. Juni 2025

Wer bereits vor dem 1. Juli 2025 ein Kassensystem in Betrieb genommen hat, muss dieses bis spätestens 31. Juli 2025 melden. Für Geräte, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, gilt eine Frist von einem Monat ab dem jeweiligen Ereignis.

SachverhaltMeldung bis
Anschaffung vor dem 01.07.202531.07.2025
Anschaffung ab dem 01.07.2025innerhalb eines Monats
Außerbetriebnahme ab dem 01.07.2025innerhalb eines Monats

Was Sie jetzt tun sollten

Als Verantwortliche*r im Unternehmen sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Daten fristgerecht und vollständig übermittelt werden. Eine saubere Dokumentation und rechtzeitige Meldung vermeiden spätere Konflikte bei Betriebsprüfungen und schützen vor möglichen Sanktionen.

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