Neuregelung zur Kassensystem-Meldung startet zum Jahresbeginn
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme den Finanzbehörden über das ELSTER-Portal oder die sogenannte ERiC-Schnittstelle gemeldet werden. Diese gesetzliche Neuerung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme einsetzen. Die Meldung erfolgt digital und ist grundsätzlich verpflichtend.
Welche Angaben sind erforderlich?
Bei der Übermittlung müssen bestimmte Daten gemäß amtlich festgelegtem Format elektronisch bereitgestellt werden. Zu den meldepflichtigen Informationen gehören:
- Name und Steuernummer des Unternehmens
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
- Typ des eingesetzten Kassensystems
- Anzahl der verwendeten Kassensysteme
- Seriennummern der Geräte
- Datum der Anschaffung und gegebenenfalls der Außerbetriebnahme
- Weitere systembezogene Angaben
Übergangsfrist endet am 30. Juni 2025
Wer bereits vor dem 1. Juli 2025 ein Kassensystem in Betrieb genommen hat, muss dieses bis spätestens 31. Juli 2025 melden. Für Geräte, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen werden, gilt eine Frist von einem Monat ab dem jeweiligen Ereignis.
Sachverhalt | Meldung bis |
---|---|
Anschaffung vor dem 01.07.2025 | 31.07.2025 |
Anschaffung ab dem 01.07.2025 | innerhalb eines Monats |
Außerbetriebnahme ab dem 01.07.2025 | innerhalb eines Monats |
Was Sie jetzt tun sollten
Als Verantwortliche*r im Unternehmen sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Daten fristgerecht und vollständig übermittelt werden. Eine saubere Dokumentation und rechtzeitige Meldung vermeiden spätere Konflikte bei Betriebsprüfungen und schützen vor möglichen Sanktionen.