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Grundsteuerreform: Wichtige Infos für Eigentürmer

stadtvilla

Ab 2025 werden die Finanzämter eine Neuberechnung der Grundsteuer vornehmen. Als Grundlage wird eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland dienen. Zeitlicher Ablauf Um die Neubewertung durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück (bzw. wirtschaftliche Einheit) eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese Erklärung muss elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab dem […]