Am 28.10.2020 hat die Bundesregierung die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 € pro Stunde im Jahr 2020 soll in insgesamt vier Stufen wie folgt auf 10,45 € erhöht werden (jeweils brutto pro Zeitstunde):
- zum 01.01.2021: 9,50 €
- zum 01.07.2021: 9,60 €
- zum 01.01.2022: 9,82 €
- zum 01.07.2022: 10,45 €
Ausgenommen sind nach wie vor Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Azubis, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit und Praktikanten (u.a. Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung). In der Vergangenheit gab es aufgrund von Tarifverträgen teilweise Branchenmindestlöhne, die jedoch die gesetzlichen Vorgaben unterschritten. Seit 2020 sind solche Regelungen nicht mehr zulässig, die Übergangsfristen sind mittlerweile ausgelaufen.
Hinweis: Azubis erhalten seit 2020 einen Mindestlohn von monatlich 515 € im ersten Ausbildungsjahr. Ab 2021 soll der Mindestlohn auf 550 €, ab 2022 auf 585 € steigen. Wir erklären Ihnen gern die Details!