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Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 28.06.2019 wurde für Baumaßnahmen, die der Erstellung von Wohnraum dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt wurde bzw. wird, eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Die Anschaffungs oder Herstellungskosten dürfen dabei 3.000 € je m² Wohnfläche nicht übersteigen. Die Kosten des […]